MP3 - GEMA - frei

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Der rechtliche Hintergrund

Musikkompositionen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Für die öffentliche Aufführung von Werken sind GEMA-Gebühren fällig, falls der Komponist Mitglied der GEMA ist. Die GEMA wahrt die Aufführungsrechte aller Werke Ihrer Mitglieder.

Das heisst, dass es den Komponisten nicht möglich ist, einzelne Werke GEMA-frei zur Verfügung zu stellen.

Die Werke, die auf dieser Seite angeboten werden, sind alle frei von GEMA-Gebühren. Als Ausgleich dafür, müssen Sie bei Verwendung der "Minimusiken" einen Link in der folgende Art auf Ihrer Seite setzen:

Musik: www.MP3-GEMA-frei.de

Vielen Dank!